Donnerstag, 21. Mai 2009





Johannes Gutenberg wurde um 1400 als drittes Kind des Patriziers und Kaufmanns Friedrich (Friele) Gensfleisch und dessen zweiter Frau Else Wirich wahrscheinlich in Mainz (im elterlichen Hof zum Gutenberg) geboren und starb dort am 3. Februar 1468. Da sich sein Geburtsdatum nicht genau feststellen lässt, legte die Gutenberg-Gesellschaft am Ende des 19. Jahrhunderts das Geburtsdatum auf 1400 fest, um anschließend im Jahre 1900 seinen 500. Geburtstag zu feiern.



Der Beiname „zum Gutenberg“ wurde von der Familie erst ab den 20er Jahren des 15. Jahrhunderts hinzugefügt. Es war damals üblich, den Geburtsnamen mit dem Namen des jeweiligen Hausbesitzes zu ergänzen oder zu ersetzen. Es wird vermutet, dass er in der nahe seinem Geburtshaus liegenden Kirche St. Christoph getauft wurde. 1411 zogen 117 Patrizier kurzfristig aus Mainz aus, um in einer Auseinandersetzung mit den Zünften ihrem Anspruch auf die Privilegien der Steuer- und Zollfreiheit Nachdruck zu verleihen. Darunter war auch Vater Gensfleisch mit seinen Kindern. Mit hoher Wahrscheinlichkeit zog die Familie nach Eltville, wo sie aus mütterlichem Erbe ein Haus besaß. 1413 zwangen wiederum Hungerkrawalle die Familie, Mainz zu verlassen. Als Sohn eines wohlhabenden Patriziers ist der Besuch einer Lateinschule wahrscheinlich. Zu dem Stift St. Viktor vor Mainz hatte die Familie eine enge Beziehung, und Gutenberg trat später in die St.-Viktor-Bruderschaft ein. Dies könnte den Besuch der Klosterschule belegen. Ein Universitätsstudium lässt sich im Hinblick auf seine späteren Tätigkeiten ebenfalls nicht ausschließen. In den Matrikelbüchern der Universität Erfurt findet sich ein Eintrag zu einer Immatrikulation eines Johannes de Alta Villa (Eltville) im Sommersemester 1418. Fraglich ist, ob es sich hier um Johannes Gutenberg handelte. Ein erstes Dokument, das Gutenberg namentlich erwähnt, stammt aus dem Jahre 1420.




Die Notiz berichtet über Erbstreitigkeiten der Geschwister Gutenberg und einer Halbschwester nach dem Tod Friele Gensfleisch sen. 1419. Über den Ausgang wird nicht berichtet, allerdings belegt diese Quelle die Rechtsmündigkeit (älter als 14 Jahre) Gutenbergs zu diesem Zeitpunkt, da er nicht durch einen Vormund vertreten wurde. Der Aufenthaltsort und die Tätigkeiten Gutenbergs in den 1420er Jahren sind unbekannt. Nach einer erneuten Abwanderungswelle im Zuge weiterer Auseinandersetzungen zwischen Zünften und Patriziern 1429 wird durch zwei Quellen nur belegt, dass Gutenberg sich nicht in Mainz aufhielt. Zum einen vertrat ihn seine Mutter bei Verhandlungen über den Erhalt einer Leibrente, zum anderen wurde er in dem Sühnevertrag des Mainzer Erzbischofs Konrad III. 1430 erwähnt. Dieser bot den Geflohenen eine Rückkehr ohne Auflagen an. Gutenberg lehnte das Angebot ab und blieb der Stadt fern. Ab 1434 und bis 1444 lässt sich der Aufenthalt von Gutenberg in Straßburg belegen. Um ausstehende Rentenzahlungen der Stadt Mainz einzufordern, veranlasste er im März 1434 eine Schuldhaft des durchreisenden Mainzer Stadtschreibers Nikolaus Wörstadt. Um das Wohlwollen der Stadt Straßburg nicht zu gefährden, entließ er ihn kurz darauf, und Mainz beglich 1436 die Schulden. Rückschlüsse auf Gutenbergs geschäftliche und handwerkliche Tätigkeiten in Straßburg sind durch die Gerichtsakten des sogenannten Dritzehn-Prozesses möglich. 1437 nahm er Andreas Dritzehn in die Lehre, um ihm das „Polieren von Edelsteinen“ (Münz– und Goldschmiedehandwerk) beizubringen. Zusätzlich gründete er eine Finanzierungsgesellschaft mit mehreren Teilhabern zur Vorfinanzierung eines neuen technischen Verfahrens. Darüber hinaus hatte er eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vogt Hans Riffe von Lichtenau zur Produktion von Wallfahrtsandenken. Zusammen mit Andreas Ditzehn sollte er Wallfahrtsspiegel aus einer Blei-Zinn-Legierung für die Aachen-Wallfahrt im Jahre 1439 herstellen. Aufgrund einer Pestepidemie fand die Wallfahrt jedoch erst im Jahre 1440 statt. Andreas Dritzehn starb 1439 vor ihrer Vollendung, und seine Brüder versuchten, sich in die Gesellschaft einzuklagen und einen Teil des investierten Kapitals zurückzufordern. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass ein weiteres Projekt in Arbeit war, das Unternehmen „aventur und kunst“. Wobei „Kunst“ im damaligen Sprachgebrauch als „handwerkliches Können“ zu verstehen ist. Johannes Gutenberg, Hans Riffe, Andreas Dritzehn und Andreas Heilmann hatten dafür einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen. In den Protokollen der Zeugenbefragungen finden sich unter anderem Aussagen zum Einkauf von Blei und dem Bau einer Presse. Es wird vermutet, dass dies die ersten Schritte für Gutenbergs spätere Entwicklungen waren. Von 1441 bis 1444 wird Gutenberg mehrfach in den Steuerlisten der Stadt Straßburg aufgeführt. Danach ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Durch Quellen belegt ist sein Aufenthalt in Mainz erst wieder ab Oktober 1448. Er schloss einen Kreditvertrag in Höhe von 150 Gulden mit seinem Vetter Arnold Gelthus ab. Es wird vermutet, dass Gutenberg das Darlehen in den Aufbau einer Druckwerkstatt im Humbrechthof investierte. Er suchte Kontakt zu weiteren Geldgebern, wie dem Mainzer Kaufmann Johannes Fust.
Dieser gab ihm um 1449 einen zinslosen Kredit von 800 Gulden und erhielt dafür als Pfand die vom Geld angeschafften Gerätschaften. Um 1450 waren Gutenbergs Experimente soweit fortgeschritten, dass er mit dem Satz und Druck von Einblattdrucken und Büchern begann. Die frühen Drucke, die Gutenberg zugeordnet werden, lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. Zum einen Kleindrucke, wie Wörterbücher, Kurzgrammatiken, Ablassbriefe und Kalender, die mit der Donat-Kalender-Type gesetzt wurden, und zum anderen die lateinische Bibel (Gutenberg-Bibel oder B42). 1452 gab Fust ein zweites Darlehen von 800 Gulden, um das gemeinsame „Werck der Bucher“ verwirklichen zu können. Hierbei handelte es sich wahrscheinlich um die Herausgabe der 42-zeiligen Bibel. Ein wichtiges Dokument, das über diese geschäftliche Beziehung zwischen Gutenberg und Fust informiert und zugleich auch deren Ende dokumentiert, ist das Helmaspergersche Notariatsinstrument vom 6. November 1455. Fust warf Gutenberg 1455 vor, die Gelder, die ausschließlich für den Druck der Bibel bestimmt waren, für andere Druckvorhaben zweckentfremdet zu haben. Im Rechtsstreit unterlag Gutenberg, und er musste die Werkstatt und den Lagerbestand der B42 an Fust abtreten. Fust führte mit Gutenbergs Mitarbeiter Peter Schöffer das Geschäft mit Erfolg weiter, während Gutenberg in sein Elternhaus Hof zum Gutenberg zurückkehrte, um dort erneut eine Druckerei zu gründen. Da der Mainzer Jurist Dr. Konrad Humery 1468 Druckgeräte aus Gutenbergs Nachlass erhielt, wird von einer geschäftlichen Partnerschaft der beiden ausgegangen, die es Gutenberg ermöglichte, weiterhin in einer Druckwerkstatt zu arbeiten.




1465 wurde Johannes Gutenberg von Adolf von Nassau in sein Hofgesinde aufgenommen. Als Hofmann erhielt er jährlich Kleidung, Korn und Wein und wurde zusätzlich von Diensten und Steuern befreit. Er lebte bis zu seinem Tod im Algesheimer Hof in unmittelbarer Nachbarschaft zu seinem Geburtshaus Hof zum Gutenberg und seiner Taufkirche St. Christoph in der Mainzer Altstadt. Gutenbergs Todestag geht nur indirekt aus einer Notiz unbekannter Hand in einem frühen Mainzer Druck hervor: „Anno Domini 1468 uf Sankt-Blasius-Tag starb der ehrsam Meister Henne Gensfleisch, dem Gott gnade.“ Beerdigt wurde Gutenberg, wie aus einem späteren Nachruf eines Verwandten hervorgeht, in der Mainzer Franziskanerkirche. Diese wurde allerdings nach zahlreichen Umbauten im 18. Jahrhundert abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Sein Grab ist nicht mehr auffindbar.